FAQ – Frequently Asked Questions
Was muss ich unter dem Begriff »Lademittel« verstehen?
Unsere Sendungsgrößen leiten sich von einem genormten EU-Standard ab, welcher sich nach der sog. ISO-Modularität richtet. Die Standardgröße richten sich mit ihren Außenmaßen der (Transport)Verpackung an die Basisgrundfläche von 600×400 [mm]. aus, wodurch durch Teilung und Vervielfachung eine Reihe von Flächenmodulen abgeleitet werden. Wichtig: Es handelt sich nur um standardisierte Größenvorgaben. Der Einsatz konkreter Eurokisten/Europaletten etc. ist nicht erforderlich, Sendungen müssen aber deren Maßen entsprechen, um diese optimal bündeln zu können.
Wie schwer darf die Sendung sein?
Das Gesamtgewicht einer Sendung ist nicht relevant, sehr wohl aber das einzelne Lademittel:
- Größe S / M: nicht schwerer als 20 kg (Brutto-Gewicht)
- Europalette: max.1000kg (Brutto-Gewicht)
- Rollbehälter: max. 350 kg (Brutto-Gewicht)
Was muss ich bei der Verpackung von Sendungen beachten?
Grundsätzlich sind Sie als Warenversender für die entsprechende Verpackung Ihrer Sendung verantwortlich. Dies schließt auch entsprechende Anforderungen durch gekühlte oder zerbrechliche Waren mit ein.
Bitte beachten Sie, dass das Packgut so zu verpacken ist,
- dass es vor Verlust (z. B. vom Herausfallen oder Diebstahl) geschützt ist,
- dass es vor Beschädigung (von außen / innen) geschützt ist,
- dass z. B. Flüssigkeiten weder eindringen noch bei einem Bruch (z. B. bei Glasflaschen) ausdringen können,
- dass es nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben verpackt ist,
- dass es problemlos zur Beförderung weitergegeben werden kann,
- dass es korrekt beschriftet ist. Neben den regulären Daten, wie z. B. Empfänger/ Versender, müssen mit der Einführung des neuen Postgesetzes [PostG] ab dem 1. Januar 2025 Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 oder 20 kg deutlich und sichtbar mit einem Hinweis auf ihr höheres Gewicht gekennzeichnet werden.
Was muss ich beim Versenden gekühlter Waren beachten?
Das Packgut, insbesondere kühlpflichtige Produkte wie Lebensmittel, ist entsprechend der geltenden Bedingungen zu verpacken. Über den Versandauftrag können Sie die geeignete Transportmöglichkeit und Klimazonen auswählen (z. B. Kühlfahrzeug).
Kühlware kann als reguläre Sendung transportiert werden, wenn sie in einer Weise verpackt ist, die die Kühlung während der voraussichtlichen Transportdauer gewährleistet. Bedenken Sie, dass die Kühlkette nicht unterbrochen werden darf.
Bitte beachten Sie, dass bei frischen, gekühlten und tiefgekühlten Produkten bzw. Lebensmittel nur solche Verpackungen verwendet werden dürfen, welche das Lebensmittel vor Austrocknung sowie den Befall von Mikroorganismen schützt.
Welche Arten von Waren kann ich mit dem CargoSurfer versenden?
Prinzipiell können alle Waren, außer den in unseren AGBs ausgeschlossenen, wie z. B. Gefahrgut, Waffen oder lebende Tiere, verschickt werden. Bei Lebensmittellieferungen und Kühlware ist aber zu beachten, dass die Verpackung entsprechend dem geltendem Recht beschaffen sein muss und die Mitnahme nur auf geeigneten Ladeflächen möglich ist.
Was muss ich berücksichtigen, wenn ich Lebensmittel oder Kühlware transportieren möchte?
In diesem Fall müssen die Fahrzeuge, die Sie zur Verfügung stellen, die den in Auftrag gegebenen Sendungen entsprechenden aufweisen. Ausnahme stellt die Verpackung der Sendung in einer sog. Thermobox dar. Um Lebensmittel zu transportieren, müssen die für den Lebensmitteltransport geltenden gesetzlichen Bestimmungen gewahrt werden. Verschmutzte Ladeflächen sind grundsätzlich von Lebensmitteltransporten ausgeschlossen.
Ist eine Mindestgröße oder Mindestmenge der Sendungen erforderlich?
Sendungen dürfen maximal so groß sein wie die gewählte Standardgröße. Eine Mindestgröße gibt es nicht. Standardgrößen sind in unseren AGB festgehalten, und können in der CargoSurfer-Anwendung eingesehen werden. Es wird auch eine Einzelsendung, bestehend aus einem einzigen Lademittel abgeholt.
Wie viele Lademittel kann ich in einer Sendung maximal aufgeben?
Eine Begrenzung zur Anzahl von Lademitteln innerhalb aufzugebender Sendungen gibt es nicht. Bitte beachten Sie, dass einzelne Lademittel nicht den größten festgelegten Standard überschreiten dürfen (zurzeit entsprechend einer Euro-Palette bzw. Rollbehälter (Maße). Die einzige Begrenzung wird eher durch die Verfügbarkeit von Ladeflächen bestimmt, wenn diese nicht über genug freie Kapazitäten verfügen, um Ihre Sendung zu transportieren. Es ist dann ggf. ratsam, die Sendungsgröße in mehrere Sendungen zu unterteilen, um eine Transportoption vermittelt zu bekommen.
Gibt es eine maximale Zahl an Lademitteln oder Sendungen, die ich mitnehmen kann?
Nein. Sie können so viele Lademittel oder unterschiedliche Sendungen mitnehmen, entsprechend Ihrer Tour und der verfügbaren Ladefläche. Die jeweiligen Ausstattungsmerkmale sind im »Fahrzeugprofil« zu hinterlegen.
Benötige ich eine Mindestanzahl oder Mindestgröße von Fahrzeugen?
Nein. Es werden Ihnen nur Transportaufträge durch das System Ihren Fahrzeugen zugeordnet, die von Ihnen mit entsprechenden Frachtraum-Kapazitäten und Ausstattungsmerkmalen (Hebebühne, Rampe, etc.) gemeldet und zeitlich freigegeben wurden. Daher ist die Teilnahme mit jeder beliebigen Ladefläche möglich.
Muss ich als MikroHub-Betreiber besondere Bestimmungen für die Zwischenlagerung von Ware beachten?
Zwischen der Übergabe Kühlware und Lebensmittel müssen entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gelagert werden. Ob Sie diese Art von Waren lagern wollen oder können, legen Sie selbst bei der Einrichtung Ihres »MikroHub-Profils« fest. Davon abgesehen können Sie Sendungen so lagern, wie es Ihren eigenen betrieblichen Abläufen am besten entspricht.
Muss ich als MikroHub-Betreiber dauerhaft erreichbar sein und geöffnet haben?
Nein. Sie geben Ihre Öffnungszeiten, ggf. auch Ihre Schließzeiten im Tagesverlauf (z. B. Mittagszeiten), im System an (siehe unter »MikroHub anlegen«). Ihrem MikroHub werden durch das System nur diejenigen Sendungen zugewiesen, deren Abhol- und Anlieferungszeit zu Ihren Öffnungszeiten passten Die angegebenen Zeiten müssen nicht Ihren allgemeinen Öffnungszeiten entsprechen, sondern geben die Zeiten wieder, in denen Sie CargoSurfer-Sendungen bearbeiten möchten. Urlaubs- und Ferienzeiten sind rechtzeitig im System zu hinterlegen, indem Sie Ihren gültigen Zeitraum entsprechend definieren.
Benötige ich eine Mindestfläche zur Lagerung von Sendungen?
Nein. Es werden nur Sendungen gebucht, die auf die von Ihnen zur Verfügung gestellten und im angegebenen Zeitraum freien Lagerfläche passen. Anmerkung: Größere Lagerflächen ermöglichen höhere Einnahmen, durch ein höheres Sendungsvolumen.
Warum braucht es solche Lösungen wie „CargoSurfer“ heutzutage? / Welche Mankos sehen Sie in der Branche?
Die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum sinkt durch die Urbanisierung seit Jahren. Gleichwohl bezeugen Studien das enorme Potenzial des ländlichen Raums und fordern Investitionen in dessen Zukunft. Dabei stellt Logistik eine Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg dar. Aufgrund kleiner Mengen und großer Entfernungen sind klassische Distributionssysteme von KEPs (Kurier-/Express-/Paketdienstleistern) und Speditionen auf dem Land häufig nicht rentabel – ganz zu schweigen vom eigenen Fuhrpark lokaler Unternehmen und Betriebe. Der beste Weg zur schnellen Verbesserung der Logistik ist die konsequente Nutzung freier Transportkapazitäten von bereits geplanten Fahrten. Ein flächendeckendes Angebot ergibt sich durch die zusätzliche bzw. kombinierte Frachtmitnahme im Personentransport, insbesondere auf Straße und Schiene im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV).
Welche Rolle spielen geänderte Kundenansprüche und der Wandel der Gesellschaft?
Ein Zusammenspiel verschiedener Phänomene entfaltet aktuell seine Wirkung und fordert neue Lösungen in der Logistikbranche: Der demografische Wandel im ländlichen Raum, der stete Fortschritt der Digitalisierung, die Konzentrationsstrategie der Wirtschaft, aktuell die Energiekrise, der Personalmangel oder ein fehlendes Systemdenken, aber auch steigendes Umweltbewusstsein und Convenience von uns als Endverbrauchern führen zu Veränderungen. Der »CargoSurfer« kann einige Herausforderungen abmildern, wird einige Denkanstöße geben, wie Synergien genutzt werden können und das wäre dann bereits ein voller Erfolg.
Wie sind Sie an die Umsetzung herangegangen und wer ist effektiv daran beteiligt?
Das mFUND-Projekt »CargoSurfer« setzt insgesamt auf diversen Machbarkeitsstudien auf, die maßgeblich von der LaLoG LandLogistik GmbH initiiert und bearbeitet wurden. Dazu zählen insbesondere die beiden Vorläuferprojekte »kombiBAHN Nordhessen« (BMDV mFUND-Förderung) und »MikroLogistik SPESSARTregional« (Leader-Förderung durch SPESSARTregional e.V.). Die neben der LaLoG LandLogistik am »CargoSurfer« beteiligten Projektpartner cantus Verkehrsgesellschaft, Regionalverkehr Main-Kinzig, Trapeze Group, Behindertenwerk Main-Kinzig, Gutes aus Waldhessen, Spessard Regional konnten für das Projekt gewonnen werden, um die Umsetzung in zwei Projektregionen in Hessen zu erzielen.
Die Kühne Logistics University (KLU) entwickelt im Rahmen der CargoSurfer-Plattform auf Techniken der künstlichen Intelligenz (KI) aufbauende Prognose- und Steuerungsverfahren, um die im ÖPNV transportierte Fracht zuverlässig ans Ziel zu bringen.
Welche Vorteile bieten sich Händler*innen und Kundschaft?
Was müssen Händler*innen tun oder bereitstellen, um „CargoSurfer“ nutzen zu können?
Um den »CargoSurfer« nutzen zu können, benötigen Handler*innen mindestens ein mobiles Endgerät. Nach einer Registrierung im System und Freischaltung, kann der Transportauftrag darüber ausgelöst und nachverfolgt werden. Neben der mobilen Anwendung werden aber auch APIs (Application Programming Interfaces) bereitgestellt, mit denen sich die CargoSurfer-Plattform direkt mit dem Warenwirtschaftssystem eines Handelsunternehmens verbinden lässt.
Welche Technologien werden im CargoSurfer eingesetzt?
Die CargoSurfer-Plattform entsteht auf Basis einer bereits auf dem Markt eingeführten On-Demand-Software-Anwendung der Trapeze Group Deutschland GmbH zum Buchungs- und Transportmanagement im Personenverkehr. Teil der Plattform werden verschiedene mobile Apps, mit denen Versender, Fahrer, Empfänger oder Dienstleister im Umschlag in den Prozess eingebunden und mit den nötigen Informationen versorgt werden. Dies umfasst beispielsweise Funktionen wie Buchungen auslösen, über Verspätungen oder geplante Umschläge informieren oder auch die Zustellung quittieren. Zur Sicherstellung der zuverlässigen Transportausführung prognostiziert ein KI-basiertes Prognose- und Steuerungssystem zeitliche Verspätungen und daraus entstehende Anschlusskonflikte. Auf dieser Basis werden korrigierende Maßnahmen abgeleitet, die beispielsweise von der Information aller Prozessbeteiligten bis hin zur Umplanung des Transportablaufs reichen können.
Wie verwendet der CargoSurfer Künstliche Intelligenz (KI)?
Künstliche Intelligenz, kurz KI, ist eine der bahnbrechendsten technologischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte. KI ist medial in aller Munde, weil sie zahlreiche Branchen revolutioniert, indem sie es ermöglicht, Aufgaben effizient und intelligent zu automatisieren, sowie große Datenmengen schneller zu analysieren. Eine spezielle Methode innerhalb der KI, das maschinelle Lernen, wird im Zuge des CargoSurfer eingesetzt. Beim maschinellen Lernen wird ein Algorithmus mit Daten gefüttert, um aus ihnen zu lernen und Muster zu erkennen. Basierend darauf kann der Algorithmus im Anschluss eigenständig Entscheidungen oder Vorhersagen treffen. Damit die Ankunftszeit von CargoSurfer-Mitnahmen in Bus oder Bahn und damit eventuelle Verzögerungen zuverlässig vorhergesagt werden können, wurde ein solcher Algorithmus mit Daten aus dem Realbetrieb trainiert.
Zur Umsetzung: Wie genau kann ich mir das vorstellen: Ein Paket „steigt“ in den Zug und was dann? Wer hilft beim „Umsteigen“? Wer holt es beim Bahnhof ab, sodass es am Zielort ankommt?
Die Gütermitnahme in der Regionalbahn erfolgt im Zusammenspiel mit einem Dienstleister. Diejenigen Bahnstationen, die für logistische Tätigkeiten geeignet sind, werden nicht nur über einen sog. MikroHub verfügen, an dem die Fracht gepuffert und zwischengelagert werden kann, sondern es wird auch sichergestellt, dass ein Logistikpartner die gesammelten Sendungen zur Bahn bringt und von dort auch wieder abholt. Hingegen können sog. Zubringer- und Abholfahrten von den Warenversendern und -empfängern, aber auch durch die Logistikdienstleister selbst übernommen werden. Es sind also Menschen beteiligt, die den Paketen beim „Umsteigen“ helfen und die letzte Meile mit ihnen z.B. im Kleintransporter zurücklegen.
(ÖPNV) Wie kommen meine Fahrpläne ins System?
Ihre CargoSurfer-geeigneten Fahrpläne werden nach Ihrer Wahl von unserem Kundenservice übernommen und im System angelegt.
Die Voraussetzung ist eine vorherige Prüfung der ausgewählten Haltestellen auf ihre Logistikfähigkeit. Das Be – und Entladen von Sendungen muss an den jeweiligen Haltestellen gewährleistet sein. Hierfür bieten sich verschiedene Optionen an – bitte sprechen Sie uns an.
(ÖPNV) Wie kann ich Sendungen gesichert und rechtskonform in meinen Fahrzeugen transportieren?
Es gibt vielfältige Lösungen zur Ladungssicherung sowohl für den straßen- als auch schienengebundenen Personenverkehr. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen – entsprechend Ihrer betrieblichen Anforderungen – Ihr individuelles Ladungssicherungskonzept entwickeln können, um Sendungen mitzunehmen. Wir weisen an dieser Stelle bereits darauf hin, dass die Gütermitnahme im öffentlichen Personenverkehr zwingend mit dem Besteller Ihrer Leistung, dem sog. ÖPNV- bzw. SPNV-Aufgabenträger, abzusprechen ist (Verkehrsvertrag). Auch zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Projekt hat seit dem Start an Fahrt aufgenommen: Was ist derzeit der Stand der Dinge und was ist für die Zukunft geplant?
Das Projekt befindet sich aktuell in der finalen Phase. Die Abschlussveranstaltung wird am 18. März 2025 stattfinden.
Ein Blick in die Zukunft: Was glauben Sie, wie sehen Lieferungen und Zustellungen in 15 bis 20 Jahren aus?
Bezogen auf die Kombination von Güter- und Personentransporten werden Kundenbestellungen in 15 bis 20 Jahren adressenscharf gebündelt, kommissioniert und lokal ausschließlich über einen einzigen Ladeflächenanbieter in der Fläche über zentrale Hubs ausgeliefert und verteilt. Zwecks Verkehrsvermeidung kooperieren alle Fuhrunternehmen, Post- und Paketdienstleister miteinander in Stadt und Land, um Fahrten zu vermeiden und leisten demzufolge einen Beitrag zur Verkehrswende. Städte und Gemeinden stärken dieses Verhalten mit einem Bonus- und Malus-System. Personen- und Güterverkehr werden als System verstanden, geplant und umgesetzt. Dies wirkt sich bis zum Fahrzeugdesign und zur Infrastrukturnutzung aus. Anbieterübergreifende Paketstationen, standardisierte, automatisiert fahrende Behältnisse und Peoplemover, ein White-Label-Paketaufkleber, der lokale 3D-Druck, aber auch entsprechende Regulierungsanpassungen runden das Thema ab, um eine wirtschaftlich darstellbare inter- und multimodale Transportkette zu ermöglichen, Entfernungen zu reduzieren und Nahversorgung insbesondere im ländlichen Raum aufzubauen.